Google bittet Kartellamt um Untätigkeit in Sachen Leistungsschutzrecht
Im Streit um das Leistungsschutzrecht hat Google das Bundeskartellamt gebeten, formell nichts zu tun.
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Im Streit um das Leistungsschutzrecht hat Google das Bundeskartellamt gebeten, formell nichts zu tun.
Auf Druck der Verlage hat der Bundestag das „Leistungsschutzrecht“ beschlossen. Es verpflichtet Suchmaschinen, Geld an Verlage zu zahlen, wenn sie längere Auszüge aus Online-Artikeln veröffentlichen. Die Verwertungsgesellschaft der Presseverlage sieht noch immer einen Missbrauch von Googles Marktmacht.
Auf Druck der Verlage hat der Bundestag Google verpflichtet, Geld zu zahlen für längere Auszüge aus Online-Artikeln. Einige Verlage sehen dennoch einen Missbrauch von Googles Marktmacht.