In Deutschland gibt es kein Strafrecht für Unternehmen. Bestraft werden können nur die Manager, Unternehmen zahlen höchstens Bußgelder. Weltweit aber gewinnen Initiativen für ein Strafrecht für Unternehmen an Bedeutung.
Ist ein Strafrecht für Unternehmen nötig? Welche Folgen hätte es? Auf einem juristischen Symposium der Universität München dachten Forscher über das Unternehmens-Strafrecht nach. In einem Beitrag argumentierte ich dafür, lieber die einzelnen Manager schärfer zu verfolgen als die Unternehmen.
Alle Beiträge sind in einem Tagungsband erschienen.
Dominik Brodowski, Manuel Espinoza de los Monteros de la Parra, Klaus Tiedemann, Joachim Vogel (ed.): Regulating Corporate Criminal Liability. Springer-Verlag.